AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Besucher des Württembergischen Kammerorchesters Heilbronn
1. Geltungsbereich / Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Württembergischen Kammerorchester Heilbronn, Stiftung bürgerlichen Rechts, Moltkestr. 11, DE-74072 Heilbronn, (nachfolgend „WKO“) und ihren Besucher:innen und Kund:innen (nachfolgend geschlechtsübergreifend „Besucher“). Die AGB sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb von Eintrittskarten oder durch den Abschluss eines Abonnementsvertrags mit dem WKO zustande kommt.
1.2 Für Abonnent:innen gelten zudem die Abonnementbedingungen.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Besuchers werden vom WKO nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn der Einbeziehung seitens des WKO nicht ausdrücklich widersprochen und vorbehaltlos geleistet wird.
2. Reservierung, Verkauf von Eintrittskarten
2.1 Der Kartenvorverkauf beginnt zu den vom WKO angegebenen Zeiten zu den dort näher dargestellten Vorverkaufsbedingungen. Die Einschränkung der Anzahl von Eintrittskarten, die je Person verkauft werden, der Verkauf in zeitlicher Hinsicht, die Abgabe ermäßigter Karten und/oder betreffend spezifischer Vertriebswege bleiben vorbehalten.
2.2 Die Bezahlung von Eintrittskarten kann am Schalter durch EC-Karte oder in bar erfolgen und durch Einlösen von gültigen Gutscheinen. Die Bezahlung von Abos ist auch per SEPA-Lastschrift möglich. Im Online-Verkauf gelten ausschließlich die auf der Website angebotenen Zahlungsmöglichkeiten. Bei einer Nichteinlösung der Zahlung ist das WKO berechtigt, neue Bestellungen des Besuchers oder die Bezahlmöglichkeiten einzuschränken.
2.3 Reservierungen von Karten können nur an den Vorverkaufsstellen getätigt werden. Reservierungen bleiben drei Tage bestehen. Kurzfristig reservierte Karten verfallen automatisch, wenn sie zwei Tage vor der Veranstaltung nicht abgeholt werden. Ab zwei Tagen vor Konzertbeginn werden keine Reservierungen mehr angenommen.
2.4 Besucher können WKO-Gutscheine kaufen. Ein Gutschein ist drei Jahre gültig ab dem 31.12. des Jahres, in dem dieser erworben wird. Eine Barauszahlung des Gegenwertes der Gutscheine ist nicht möglich.
2.5 Inszenierungsbedingt und wegen baulicher Gegebenheiten sind Einschränkungen der Sicht von bestimmten Plätzen aus möglich.
2.6 Der Vorverkauf ist zu den in den Veröffentlichungen des WKO angegebenen Zeiten möglich. Eintrittskarten können telefonisch und schriftlich entweder gekauft und per Rechnung bezahlt werden (Abos auch mittels SEPA-Lastschriftverfahren) oder vorläufig befristet reserviert werden. Telefonische und schriftliche Kartenreservierungen werden erst mit Eingang der Bezahlung verbindlich. Soweit der Bestellung keine SEPA-Einzugsermächtigung beigefügt ist, erfolgt eine Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung ist die verbindliche Zusage über die Reservierung der in ihr aufgeführten Karten. Die Gutschrift des Rechnungsbetrags muss innerhalb der angegebenen Frist erfolgen. Anderenfalls können die Karten anderweitig vergeben werden. Die Karten werden dem Besucher grundsätzlich auf dessen Gefahr zugesandt. Auf ausdrücklichen Wunsch des Besuchers oder bei Unmöglichkeit fristgerechter Zusendung können die Karten an der Abendkasse dieser Veranstaltung abgeholt werden. Für den Versand bestellter Karten wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben.
2.7 Der Schalterverkauf an der Abendkasse ist zu den in den Veröffentlichungen des WKO angegebenen Zeiten möglich. An der Abendkasse werden nur Eintrittskarten für die Abendveranstaltung verkauft. Die Abendkasse schließt grundsätzlich mit Vorstellungsbeginn. Beim Kauf von Karten am Schalter sind diese sofort zu überprüfen in Bezug auf die Veranstaltung und das Veranstaltungsdatum und auf etwaiges Wechselgeld. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
2.8 Online-Bestellungen sind insbesondere über die Website wko-heilbronn.reservix.de/events mit Beginn des Vorverkaufs möglich. Es gelten ausschließlich die auf der Website offerierten Zahlungsmöglichkeiten. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Besucher aus. Mit der Bestätigung des Kartenkaufs nimmt das WKO das Angebot des Kunden unter der Bedingung an, dass bei Eingang der Zahlung auf dem Konto des WKO die bestellten Eintrittskarten noch verfügbar sind. Falls diese Bedingung nicht erfüllt ist, insbesondere weil die Zahlung nicht innerhalb der angegebenen Reservierungszeit eingegangen ist, besteht ein Anspruch des Besuchers auf die bestellten Eintrittskarten nicht. Im Preis für online bestellte Eintrittskarten sind eine Systemgebühr sowie die Vorverkaufsgebühren enthalten. Bearbeitungsgebühr je Karte enthalten; Das WKO ist berechtigt, das Veranstaltungs- oder Platzangebot für den Online-Verkauf jederzeit und ohne besonderen Hinweis anzupassen oder zu löschen bzw. den Online-Verkauf einzustellen.
3. Konzerttermine, Veranstaltungszeiten, Konzerteinführung
3.1 Die gültigen Konzerttermine mit den Anfangszeiten werden vom WKO über die Website www.wko-heilbronn.de und in den offiziellen Veröffentlichungen bekannt gegeben. Änderungen, auch kurzfristige, bleiben vorbehalten. Für Besetzungsangaben wird keine Gewähr übernommen. Dies gilt auch für Angaben in Veröffentlichungen Dritter.
3.2 Eintritt zu Konzerteinführungen erhalten nur Besucher, die im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sind.
4. Eintrittspreise und Ermäßigungen
4.1 Die jeweils gültigen Eintrittspreise sind aus den Veröffentlichungen und Aushängen des WKO ersichtlich. Änderungen bleiben vorbehalten. Bei einzelnen Veranstaltungen (z.B. Neujahrskonzert, Sonderkonzerte) ist eine besondere Preisgestaltung möglich. Der Kartenpreis der Abonnementkonzerte und des Neujahrskonzerts in Heilbronn beinhaltet bei Hinweis auf der Konzertkarte auch das Kombi-Ticket für die An- und Abreise mit öffentlichen Stadtverkehrsmitteln der Heilbronner Hohenloher Haller Nahverkehr GmbH (HNV)und in Heilbronn den Beitrag für die Garderobenverwahrung. Sonstige Leistungen wie Programmhefte, etc. sind grundsätzlich nicht im Kartenpreis enthalten.
4.2 Eintrittsermäßigungen werden den berechtigten Personengruppen (z.B. bei U30 Karten) gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises bewilligt. Dieser Ausweis ist auch beim Einlass zusammen mit der Eintrittskarte vorzuzeigen. Ein Einlass ohne Vorzeigen des Ausweises kann nicht gestattet werden. Die Ermäßigung gilt nicht für Gebühren. Bei Premieren, Gastspielen, Sonderveranstaltungen sowie im Online-Verkauf besteht kein Anspruch auf Ermäßigungen. Eine Ermäßigung kann nur bewilligt werden, wenn diese bereits beim Kauf bzw. der Reservierung der Eintrittskarte vom Besucher mitgeteilt wird. Nach Abschluss des Kaufvorgangs können auf die gekaufte Eintrittskarte keine Ermäßigungen mehr nachgetragen werden.
4.3 Für Kinder bis 14 Jahren in Begleitung Erwachsener sowie für Schwerbehinderte, die eine Begleitperson benötigen, können gegen Vorlage des amtlichen Ausweises Ermäßigungen gewährt werden. Begleitpersonen von Schwerbehinderten können Karten zum ermäßigten Preis beziehen, sofern der Ausweis des Behinderten ein „B“ für die erforderliche Begleitperson ausweist.
4.4 Alle Besucher unter 30 Jahre können bei Vorlage eines amtlichen Ausweises Karten zum ermäßigten Preis beziehen.
4.5 Von sämtlichen Ermäßigungsregelungen ausgeschlossen sind Abonnements und Kinder- und Sonderkonzerte sowie die Eintrittspreise der Preiskategorie V in Heilbronn und der Preiskategorie IV in Ulm.
4.6 Das WKO behält sich vor, veranstaltungsbezogene Ermäßigungsaktionen durchzuführen und Ermäßigungsregelungen zu ändern sowie den Verkauf ermäßigter Eintrittskarten, insbesondere für bestimmte Veranstaltungen und Vertriebswege, einzuschränken oder auszuschließen.
5. Abonnementbedingungen
5.1 Auf Abonnements werden keine Ermäßigungen gewährt, da es sich bereits um Angebotspreise (mit einer eingerechneten Kostenreduktion handelt. Die Rückgabe von einzelnen Karten aus dem Abonnement ist ausgeschlossen.
5.2 Abonnement-Leistungen Siehe Broschüre
5.3 Der Vertrag über das Heilbronner Abonnement und das Ulmer Abonnement kann zum Ablauf einer Spielzeit beendet werden, wenn der Abonnent das Vertragsverhältnis bis spätestens zum 20. Mai der laufenden Spielzeit schriftlich kündigt. Eine Kündigung aus wichtigem Grund (insbesondere bei säumiger Zahlung des Abonnements) bleibt unberührt. Die Kurz-Abonnements (z.B. Chef-Abo) enden automatisch nach dem Besuch des letzten Konzerts und müssen nicht gekündigt werden.
6. Besucherordnung
6.1 Das WKO gewährt Besuchern Einlass nur mit einer gültigen Eintrittskarte. Die Foyers der Spielstätten öffnen regelmäßig eine Stunde vor Konzertbeginn.
6.2 Besuchern ist der Wechsel von dem gemäß Eintrittskarte oder im Abonnement erworbenen Sitzplatz auf einen anderen unbesetzten Platz nicht gestattet, auch nicht nach der Pause. Sollte aus künstlerischen oder technischen Gründen der auf der Eintrittskarte angegebene Platz nicht zur Verfügung gestellt werden können, weist das Einlasspersonal dem Besucher einen adäquaten Ersatzplatz zu.
6.3 Besucher, die erst nach Beginn der Vorstellung eintreffen, haben vor der Pause keinen Anspruch auf Einlass in den Zuschauerraum. Sie können ihre Plätze erst zur Pause einnehmen. Gleichfalls kann, wenn das Signal zum Wiedereinnehmen der Plätze nach der Pause nicht beachtet wurde, ein Anspruch auf Einlass nach Wiederbeginn der Vorstellung nicht eingefordert werden. Soweit bei bestimmten Vorstellungen zu einem vom WKO/Veranstalter festgelegten, angemessenen Zeitpunkt ein Nacheinlass gestattet werden kann, besteht bei Einlass in den Zuschauerraum kein Anspruch auf den gelösten Kartenplatz. Die Besucher haben den Anweisungen des Einlasspersonals hinsichtlich des Einlasszeitpunktes und des nächst verfügbaren Platzes zu folgen.
6.4 Mobilfunkgeräte und sonstige Geräte aller Art, die akustische oder optische Signale von sich geben, dürfen nur im ausgeschalteten Zustand bzw lautlos gestellt in den Zuschauerraum mitgenommen werden.
6.5 Fotografieren, Film- und Tonaufnahmen während der Vorstellung oder sonstigen Veranstaltungen des WKO sind aus urheberrechtlichen Gründen generell untersagt, außer es liegt dafür eine besondere schriftliche Genehmigung des WKO/Veranstalters vor. Widerrechtlich aufgenommenes Bild- oder Tonmaterial ist vom Besitzer im Beisein eines Vertreters des WKO zu löschen. Gegebenenfalls kann der Besucher vom Besuch der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
6.6 Für den Fall, dass das WKO eine Veranstaltung aufzeichnen oder aufzeichnen lassen, erklären sich die Besucher damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen.
6.7 Das Rauchen in den Räumlichkeiten des WKO und das Mitführen von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind untersagt.
6.8 Das Mitnehmen der Garderoben zu den Plätzen ist nicht gestattet. Mäntel, Rucksäcke, Schirme und größere Taschen etc. müssen an der Garderobe abgegeben werden. Bei Abgabe der Garderobenstücke wird eine Garderobenmarke mit Versicherungsschein ausgegeben. Die aufbewahrten Garderobenstücke werden bei Rückgabe der Garderobenmarke ohne Prüfung der Berechtigung an den Besitzer der Marke ausgehändigt. Bei Verlust der Garderobenmarke können die Garderobenstücke erst herausgegeben werden, nachdem alle übrigen Besucher ihre Kleidungsstücke abgeholt haben. Der Besucher ist in diesem Fall verpflichtet, dem Garderobenpersonal seinen Namen, Adresse und Telefonnummer anzugeben. Beschädigte, vertauschte oder abhanden gekommene Gegenstände sowie der Verlust der Garderobenmarke sind dem Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen.
6.9 Das WKO haftet nicht für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände im Veranstaltungsgebäude. Der Verlust von Gegenständen ist dem WKO-Personal unverzüglich anzuzeigen. Gegenstände jedweder Art, die bei WKO-Veranstaltungen aufgefunden werden, sind beim WKO-Personal oder den Hausmeistern abzugeben.
6.10 Das Mitbringen von Tieren zu Veranstaltungen ist nicht erlaubt.
6.11 Das WKO übt in allen seiner Spielstätten das Hausrecht aus. Das WKO ist befugt im Rahmen seines Hausrechtes Hausverbote oder -verweise auszusprechen. Die Anweisungen des Personals sind zu befolgen.
6.12 Das WKO kann Besucher trotz gültiger Eintrittskarte vom Besuch einer Veranstaltung ausschließen, wenn ihr Zustand nach allgemeiner Anschauung die berechtigten Interessen des übrigen Publikums beeinträchtigt (z.B. bei starkem Alkoholgenuss, unsauberer Kleidung). Das WKO kann Besucher aus Veranstaltungen verweisen, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die AGB verstoßen haben. Das WKO kann Besuchern den Zutritt verweigern, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Besucher die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen wird.
6.13 Im Brand- oder sonstigen Gefahrenfall haben die Besucher den Veranstaltungsort umgehend ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus-/Notausgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe muss in diesen Fällen zurückgestellt werden. Den Anweisungen des WKO-Personals ist zu folgen.
6.14 Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist nicht zulässig, es sei denn, das WKO hat seine vorherige Zustimmung erteilt. Die Zutrittsberechtigung zu einer Veranstaltung wird nur durch eine Karte begründet, die unmittelbar vom WKO oder von einem Dritten mit vorheriger Zustimmung des WKO erworben wird. Unberührt bleibt der Weiterverkauf von Karten ohne Gewinnerzielungsabsicht. Das WKO kann die Abgabe von Karten an Personen verweigern, die ohne Zustimmung gewerbsmäßig mit Karten handeln oder die solchen Personen Karten zugänglich machen.
7. Kartenrückgabe
7.1 Verkaufte Eintrittskarten können grundsätzlich nicht zurückgenommen oder umgetauscht werden. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB). Jede Bestellung von Eintrittskarten ist insofern unmittelbar nach Bestätigung durch den Kartenverkauf bindend und verpflichtet gemäß den bestehenden Regelungen zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
7.2 Besetzungsänderungen und sonstige Änderungen des Veranstaltungsablaufs oder Fälle von höherer Gewalt (wie Streik, Wetter, Verkehrsbehinderung, Krankheit) berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten.
7.3 Ein Ersatz für verfallene Karten wird nicht geleistet.
7.4 Bei Abbruch einer Veranstaltung wird eine Erstattung in Form eines Gutscheines oder einem vergleichbaren Angebot geleistet, soweit zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Veranstaltung durchgeführt war. Darüber hinausgehende Ansprüche ausgeschlossen; Der Anspruch auf Erstellung eines Gutscheins erlischt, wenn er nicht binnen zwei Wochen geltend gemacht wird.
8. Kartenverlust
8.1 Besuchern kann bei Verlust einer Eintrittskarte an der Abendkasse gegen Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr einmalig eine Ersatzkarte ausgestellt werden, soweit diese unter konkreter Platzangabe nachweisen oder glaubhaft machen, welche Karte gelöst wurde.
8.2 Werden sowohl die Originalkarte als auch eine Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Besuchern vorgelegt, hat der Inhaber der Originalkarte generell Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte. Die Ersatzkarte begründet dabei auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines alternativen Platzes.
9. Haftung
9.1 Das WKO haftet unbeschränkt bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels oder einer von dem WKO übernommenen Garantie, ebenso bei grober Fahrlässigkeit. Das WKO haftet ferner bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens beschränkt.
9.2 Im Übrigen ist die Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Die prozessuale Beweislastverteilung bleibt von den Regelungen dieser Ziffer unberührt.
10. Streitbeilegungsverfahren
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren ist das WKO nicht bereit und nicht verpflichtet. Etwaige Meinungsverschiedenheiten klärt das WKO gerne im direkten Austausch mit seinen Besuchern.
11. Recht und Gerichtsstand
11.1 Für alle Rechtsgeschäfte, die im Rahmen dieser AGB geschlossen werden, gilt deutsches Recht.
11.2 Bei Rechtsgeschäften mit einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des WKO in Heilbronn.
12. Inkrafttreten und Stand
12.1 Diese AGB mit Besucherordnung treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.
12.2 Stand: September 2024