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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kartenverkauf

1. Für einzelne Veranstaltungen gelten beim Württembergischen Kammerorchester Heilbronn unterschiedliche Preise. Der auf der Eintrittskarte ausgedruckte Gesamtpreis ist verbindlich.

2. Für Schäden, die durch die Anreise zu ausgefallenen Veranstaltungen entstehen, kann das Württembergische Kammerorchester Heilbronn keine Haftung übernehmen.

3. Für den Verkauf von Einzelkarten gelten alle Kartenpreise zzgl. Gebühren.

4. Gutscheine für Konzerte des Württembergischen Kammerorchesters Heilbronn gelten nur für eigenveranstaltete Konzerte. Eine Barauszahlung, auch von Restbeträgen, ist nicht möglich.

5. Konzertbesucher bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres erhalten 50% Ermäßigung des Normalpreises bei entsprechendem Nachweis. Auf die Plätze der 5. Preiskategorie wird keine Ermäßigung gewährt. Der entsprechende Ermäßigungsnachweis ist bei Kauf der Karte und Einlass in den Saal unaufgefordert vorzuzeigen. Kann keine Ermäßigungsberechtigung vorgelegt werden, ist an der Abendkasse der Differenzbetrag zum vollen Eintrittspreis nachzuzahlen.

6. Schwerbehinderte mit erforderlicher Begleitperson erhalten je 50% Ermäßigung auf den Normalpreis, dies gilt nicht für Abonnements.

7. Von sämtlichen Ermäßigungsregelungen ausgeschlossen sind das Neujahrskonzert sowie Kinder- und Sonderkonzerte.

8. Auf Abonnements werden keine Ermäßigungen gewährt. Die Rückgabe von einzelnen Karten aus dem Abonnement ist ausgeschlossen.

9. Gekaufte Karten werden nicht zurückgenommen. Termin-, Programm- und Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten und begründen kein Kartenrückgabe und Kartenumtauschrecht des Besuchers und keine Kostenerstattungspflicht des Württembergischen Kammerorchesters Heilbronn. Eine persönliche Benachrichtigung erfolgt nicht.

10. Abonnenten erhalten ihre Konzertkarten für die neue Saison jeweils rechtzeitig zum Beginn der neuen Saison.

11. Betriebsbedingte Änderungen von Vorverkaufsterminen bleiben vorbehalten.

12. Reservierte Karten, die nicht gleichzeitig bezahlt worden sind, werden bis sieben Tage vor der Veranstaltung für maximal fünf Tage reserviert.

13. Das Württembergische Kammerorchester Heilbronn behält sich vor, die Bestuhlung bei Bedarf zu verändern oder zu erweitern.

14. Der Besitz einer Karte berechtigt nicht zum jederzeitigen Betreten des Konzertsaales. Der Einlass nach Beginn der Veranstaltung
erfolgt in einer geeigneten Pause im Programm. Mit Beginn der Veranstaltung erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz.

15. Personenbezogene Daten werden ausschließlich für den Gebrauch des Württembergischen Kammerorchesters Heilbronn gespeichert. Datenmaterial wird an Dritte weder verkauft, noch kostenfrei überlassen.

16. Gerichtsstand ist Heilbronn.
 

 

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